Leistungen für die Allgemeinheit
Erfüllung des verfassungsrechtlichen Auftrags der Ortsgemeinden
Gemeindegesetz Art.12
Die Ortsgemeinde erfüllt mit ihren Mitteln gemeinnützige, kulturelle und andere Aufgaben im öffentlichen Interesse. Ihre Leistungen kommen der Allgemeinheit zugute.
Im Rahmen ihrer finanziellen Möglichkeiten unterstützt die Ortsgemeinde die Dorfvereine und engagiert sich in den Bereichen Freizeit, Kultur und Gemeinschaft.
Jährliche Unterstützung:
- Dorfvereine
- Sponsoring von Anlässen und Anschaffungen
- Stellt im Birchli Parkplätze gratis zur Verfügung
- Unterhalt Schlittelbahn Egg