Geschichte
Wieso gibt es Ortsgemeinden?
Ende 18. Jahrhundert rüttelten die revolutionären Ereignisse in Frankreich und die spätere französische Besatzung das Schweizer Volk auf. Die Helvetische Republik war eine unter dem Einfluss Napoleons auf dem Boden der Alten Eidgenossenschaft errichtete Tochterrepublik, die 1798 ausgerufen und 1803 – begann der sogenannte Gemeindedualismus: es erfolgte eine Aufteilung der Rechte und Verpflichtungen zwischen den politischen Gemeinden und den Ortsgemeinden. Bei der Gründung des Kantons St. Gallen im Jahre 1803 wurde aufgrund des Gemeindedualismus den Politischen Gemeinden das Polizei-, Bau- und Löschwesen zugedacht, während die Ortsgemeinden für die Bürgerliche Armenpflege, die Fürsorge, die Einbürgerungen und für die Verwaltung ihrer genossenschaftlichen Bürgergüter zuständig waren. Im Jahre 1814 wurde erstmals der Begriff „Ortsgemeinde“ in der Kantonsverfassung erwähnt.
